Erika Marko
HEAD OF FACILITY SERVICES
Saubere Lüftungssysteme sind essenziell für eine gute Raumluftqualität und die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Staub, Schmutz und Keime in Lüftungsanlagen können nicht nur die Luftqualität verschlechtern, sondern auch das Risiko für gesundheitliche Beschwerden erhöhen. Unsere professionelle Lüftungsreinigung entfernt zuverlässig Ablagerungen und sorgt für eine hygienisch einwandfreie Luftversorgung.
Schadstoffe und Allergene werden reduziert – für ein gesundes Raumklima in Büros, Produktionsstätten und öffentlichen Gebäuden.
Saubere Lüftungssysteme senken den Energieverbrauch und tragen zur nachhaltigen Kosteneinsparung bei.
Durch regelmäßige Reinigung wird die Verbreitung von Keimen und Schimmel verhindert – ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitssicherung.
Dokumentierte Reinigung und Wartung sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und schützen vor Haftungsrisiken.
Regelmäßige Wartung schützt vor Ausfällen, verringert den Energiebedarf und sichert den reibungslosen Betrieb der Anlagen.
Reinigung kann außerhalb der Betriebszeiten erfolgen – für minimale Störungen und maximale Effizienz.
Erika Marko
HEAD OF FACILITY SERVICES
Laut § 13 der Arbeitsstättenverordnung (ASTV) ist eine Überprüfung der Lüftungsanlagen mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Je nach Nutzung empfehlen wir eine Reinigung alle 1-3 Jahre, in Küchenabluftsystemen aufgrund von Fettablagerungen mindestens einmal jährlich.
Wir reinigen Lüftungsschächte, Klimaanlagen, Ventilatoren, Filter, Luftauslässe und Küchenabluftanlagen.
Ja, Ablagerungen in Lüftungssystemen können Allergien, Atemwegserkrankungen und schlechte Luftqualität verursachen. Eine regelmäßige Reinigung beugt diesen Risiken vor.
Ja, wir bieten flexible Reinigungstermine, um Ihren Betrieb nicht zu stören.
Ein einfacher Wartungsvertrag reicht nicht aus! Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung umfasst eine detaillierte Kontrolle der Betriebssicherheit Ihrer Lüftungsanlagen. Nur durch diese gründliche Überprüfung können gesetzliche Anforderungen erfüllt und der Versicherungsschutz Ihres Unternehmens gewährleistet werden. Sollte die Inspektion ergeben, dass die Anlage nicht betriebssicher ist, übernehmen wir selbstverständlich die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung.
Nein, eine Reinigung ist nur erforderlich, wenn die Betriebssicherheit nicht gewährleistet ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Inspektion nach § 13 der Arbeitsstättenverordnung dient der Überprüfung des Anlagenzustands.
Sollte der Techniker bei der Kontrolle keine Mängel feststellen, erhält der Kunde ein Zertifikat über die Betriebssicherheit. In diesem Fall ist keine Reinigung notwendig, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.
Werden bei der Inspektion Mängel festgestellt, dokumentieren wir diese ausführlich und entwickeln gemeinsam mit dem Kunden eine wirtschaftliche Lösung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit.
Durch regelmäßige Inspektionen lassen sich unnötige Kosten vermeiden und die Effizienz der Anlagen maximieren. Die genauen Reinigungskosten hängen von der Größe und dem Zustand der Lüftungsanlage ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ja, seit dem 15. Oktober 2024 wird die Betriebssicherheit von Lüftungsanlagen aktiv von der Arbeitsinspektion kontrolliert. Diese gesetzliche Vorgabe besteht bereits seit 1999 und dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Personen, die sich in den Räumen aufhalten. Zudem ist der Versicherungsschutz nur mit einem gültigen Zertifikat gewährleistet