waste-service | Entsorgung gefährlicher & nicht gefährlicher Abfälle
Sichere und nachhaltige Abfallwirtschaft

Gesetzeskonforme und effiziente Abfallentsorgung
Eine professionelle Entsorgung ist essenziell, um Umweltauflagen einzuhalten und eine nachhaltige Abfallwirtschaft sicherzustellen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für die fachgerechte Sammlung, Sortierung und Entsorgung gefährlicher sowie nicht gefährlicher Abfälle. Mit modernster Technik und umfassender Erfahrung garantieren wir eine gesetzeskonforme und umweltfreundliche Entsorgungslösung für Unternehmen und Kommunen.
Unsere Leistungen
- Fachgerechte Sammlung, Transport, Sortierung und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
- Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter für eine sichere Lagerung
- Nachhaltige Verwertung und Recycling zur Ressourcenschonung
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften für eine sorgenfreie Entsorgung
- Individuelle Entsorgungskonzepte abgestimmt auf spezifische Anforderungen
- Transport und Dokumentation gemäß gesetzlicher Auflagen
Ihre Vorteile
Rechtssicherheit
Wir gewährleisten eine gesetzeskonforme Entsorgung nach aktuellen Vorschriften.
Nachhaltigkeit
Maximierung von Recyclingquoten und umweltfreundliche Verwertungskonzepte.
Individuelle Lösungen
Maßgeschneiderte Entsorgungspläne für jede Branche.
Sicherheit
Spezialisierte Verfahren für die Entsorgung gefährlicher Stoffe.
Kosteneffizienz
Optimierte Abfallwirtschaft zur Reduzierung von Entsorgungskosten.
Full-Service
Von der Sammlung über den Transport bis hin zur finalen Entsorgung.
Haben Sie Fragen zu unseren Waste Services oder zur Entsorgung? Kontaktieren Sie mich gerne!
Erwin Neumeister
HEAD OF WASTE SERVICES

FAQs – Häufige Fragen zur Entsorgung gefährlicher & nicht gefährlicher Abfälle
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle unterliegt strengen Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien. Wir gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und kümmern uns um die erforderliche Dokumentation gemäß AbfallnachweisVO.
Die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheidet sich in mehreren Aspekten, insbesondere hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen, der Handhabung und der Entsorgungsprozesse.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die schädliche Stoffe enthalten und somit eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Beispiele sind Lösungsmittel, Batterien, Leuchtstofflampen, Schädlingsbekämpfungsmittel, Altmedikamente, Altöle und Elektroschrott.
Nicht gefährliche Abfälle hingegen stellen keine unmittelbare Gefahr dar. Dazu gehören Papier, Glas, Bioabfälle, Verpackungen und Bauschutt. Die Einstufung erfolgt anhand gesetzlicher Kriterien wie Gefährlichkeitsmerkmalen und chemischer Zusammensetzung.
Gefährliche Abfälle müssen getrennt von anderen Abfällen in speziell gekennzeichneten Behältern gesammelt und gelagert werden, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Nicht gefährliche Abfälle hingegen können in standardisierten Sammelbehältern wie Hausmüll-, Recycling- oder Biotonnen entsorgt werden, da sie keine unmittelbare Gefahr darstellen.
Gefährliche Abfälle müssen oft mit speziellen Verfahren behandelt werden, um enthaltene Schadstoffe zu neutralisieren oder sicher zu entsorgen.
Nicht gefährliche Abfälle hingegen können meist direkt recycelt oder kompostiert werden, ohne dass aufwändige Behandlungen nötig sind.
Diese unterschiedlichen Entsorgungspraktiken sind wichtig, um die spezifischen Risiken gefährlicher Abfälle zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Gefährliche Abfälle unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen entsorgt, gehandelt oder verwertet werden. Abfälle, die nicht dem Abfallwirtschaftsgesetz zugeordnet sind, dürfen selbst von Entsorgungsunternehmen nicht verarbeitet werden.
Nicht gefährliche Abfälle unterliegen den allgemeinen Abfallentsorgungsvorschriften, die deutlich weniger restriktiv sind und einfacher umzusetzen sind.
Gefährliche Abfälle müssen mit spezialisierten Fahrzeugen und von geschultem Personal transportiert werden. Zum Beispiel sammelt die Firma Saubermacher diese Abfälle direkt am Entstehungsort, transportiert sie mit Spezialfahrzeugen und analysiert sie im eigenen Labor, bevor sie verwertet oder fachgerecht entsorgt werden.
Nicht gefährliche Abfälle hingegen werden meist von kommunalen Entsorgungsdiensten abgeholt und in geeigneten Anlagen recycelt oder entsorgt, ohne dass besondere Sicherheitsvorkehrungen nötig sind.
Wir entsorgen unter anderem Chemikalien, Lacke, Farben, ölhaltige Abfälle, Batterien sowie andere gefährliche Stoffe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Beim Transport gefährlicher Abfälle müssen zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, um Mensch und Umwelt zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten:
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
Der Transport unterliegt Regelwerken wie dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sowie der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
Klassifizierung und Kennzeichnung
Gefährliche Abfälle müssen gemäß ADR-Klassen (z. B. entzündlich, giftig, ätzend) eingestuft und entsprechend gekennzeichnet werden. Die Verpackungen und Transportfahrzeuge müssen mit Gefahrzetteln und UN-Nummern versehen sein. Auch die Art der Verpackung (Sammel- oder Einzelverpackung) ist geregelt.
Verpackung und Sicherung
Es müssen zugelassene, zertifizierte und auslaufsichere Behälter verwendet werden, wie z. B. Fässer oder IBC-Container. Die Ladung muss gemäß der Richtlinie VDI 2700 gesichert sein, um ein Verrutschen oder Umkippen zu vermeiden.
Transportfahrzeuge und Ausrüstung
Es dürfen nur geeignete Fahrzeuge mit ADR-Zulassung eingesetzt werden. An Bord müssen Feuerlöscher, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Notfallsets vorhanden sein. Außerdem ist die zulässige Transportmenge begrenzt und muss genau eingehalten werden.
Diese Maßnahmen sind essenziell, um den sicheren Transport gefährlicher Abfälle zu gewährleisten.
Ja, gefährliche Abfälle erfordern spezielle Behandlung und Transport, wodurch höhere Kosten entstehen.
Die richtige Abfalltrennung ist gesetzlich im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002, § 1 & § 3) sowie in verschiedenen Verordnungen wie der Verpackungsverordnung oder der Altstoffsammelverordnung geregelt. Ziel ist es, Abfälle möglichst zu vermeiden, wiederzuverwerten oder umweltfreundlich zu entsorgen.
Folgende Abfallarten sollten getrennt gesammelt werden:
Restmüll: Alles, was nicht verwertbar ist.
Bioabfall: Organische Abfälle wie Speisereste, Obstschalen oder Gartenabfälle.
Papier & Karton: Zeitungen, Kartons, Papierverpackungen (keine verschmutzten Papiere!).
Glas: Weiß- und Buntglas getrennt entsorgen.
Metall & Kunststoffverpackungen: Getränkedosen, Plastikverpackungen, Joghurtbecher usw.
Gefährliche Abfälle: Batterien, Lacke, Altöl, ölhaltige Betriebsmittel usw. – diese gehören auf keinen Fall in den Restmüll!
Wer richtig trennt, hilft dabei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen.
Ja, wir erstellen individuelle Entsorgungskonzepte, die optimal auf die Bedürfnisse und Abfallströme unserer Kunden abgestimmt sind.